Verfahren zur Ausstellung eines Schlüsselzertifikats für die elektronische digitale Signatur

Das Verfahren zur Ausstellung eines Schlüsselzertifikats für eine elektronische digitale Signatur an Bürger der Republik Usbekistan, ausländische natürliche und juristische Personen sowie Staatenlose, die in den Bundesländern Deutschlands (Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland) tätig sind.
Um ein Zertifikat für eine elektronische digitale Signatur (EDS) zu erhalten, muss der Antragsteller persönlich (Termin) beim Generalkonsulat vorsprechen und die folgende Liste von Dokumenten einreichen:
NATÜRLICHE PERSON​
1. Antrag an das Generalkonsulat gerichtet.
2. Ausgefülltes Antragsformular (bitte ausdrucken). Das Formular muss elektronisch ausgefüllt und am Ende ausgedruckt werden. Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit detaillierten Angaben in jedem Feld und ohne Korrekturen und Änderungen wird als gültig angesehen.
3. Original-Reisepass und eine Kopie aller Seiten, einschließlich der leeren Seiten (2 Seiten auf einem einzigen A4-Blatt).
4. Persönliche Identifikationsnummer einer Person, die in der Republik Usbekistan erhalten wurde (PINFL).
5. Ein Dokument, das die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Staatsbürgers der Republik Usbekistan oder eines Staatenlosen im Hoheitsgebiet eines anderen Landes belegt. Insbesondere die entsprechende Visummarke im Reisepass, die Aufenthaltsgenehmigung oder eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörden in Deutschland, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt. Das vorzulegende Dokument muss von einem vereidigten Übersetzer ins Usbekische übersetzt werden.
6. USB-Stick für EDS-Schlüsselzertifikat – 1 Stk.
7. Kopie der Quittung über die Zahlung der Konsulargebühr in der Höhe:
a) für Bürger der Republik Usbekistan – 40 Euro;
b) für ausländische Bürger – 70 Euro.
8. Datei für die oben genannten Dokumente, die eingereicht wurden – 1 St. (Muster).
RECHTSPERSON
1. Notariell beglaubigtes Schreiben mit einer Übersetzung an das Generalkonsulat der Republik Usbekistan in Frankfurt am Main. Das Schreiben sollte den vollständigen Namen der juristischen Person und die Steueridentifikationsnummer (TIN) enthalten. Das Schreiben muss von einem vereidigten Übersetzer ins Usbekische übersetzt werden.
2. Ein Schreiben einer juristischen Person und eine notariell beglaubigte Vollmacht zur Ausstellung eines EDS-Schlüssels und eines EDS-Schlüsselzertifikats an den Inhaber des privaten Schlüssels. Wenn der Inhaber einer elektronischen digitalen Signatur (EDS) ein Vertreter einer juristischen Person ist (mit Ausnahme des Leiters einer juristischen Person), müssen Name, Vorname, Vatersname und Position des Inhabers des EDS-Schlüsselzertifikats im Formular angegeben werden.
3. Der ausgefüllte Fragebogen (bitte ausdrucken). Das Formular muss elektronisch ausgefüllt und am Ende ausgedruckt werden. Ein vollständig ausgefüllter Fragebogen mit detaillierten Angaben in jeder Spalte, ohne Korrekturen und Änderungen, wird als gültig angesehen. (siehe Beispiel).
4. das Original und eine Kopie des Reisepasses des Leiters der juristischen Person.
5. Original und Kopie des Reisepasses des Bevollmächtigten.
6. USB-Stick für EDS-Schlüsselzertifikat – 1 Stk.
7. Quittung über die Zahlung der Konsulargebühr in Höhe von – 70 Euro.
8. Datei für die oben genannten Dokumente, die eingereicht wurden – 1 St. (Muster).
Die Bezahlung aller konsularischen Aktivitäten im Generalkonsulat kann erfolgen:
– per Bankkarte (EC) beim Empfang im Generalkonsulat;
– per Überweisung vor dem Empfang im Generalkonsulat (Überweisungsbeleg), wobei eine Kopie der Quittung den Unterlagen beigefügt wird.
Bankverbindung des Generalkonsulats:
Nassauische Sparkasse
Frankfurt am Main
Kontonummer 141055100
BLZ 51050015
IBAN DE08510500150141055100
BIC NASSDE55XXX
Shavkat Miromonovich Mirziyoyev Präsident der Republik Usbekistan
Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main Deutschland,
frankfurt@gk-usbekistan.de