VISUM

VERFAHREN FÜR DIE EINREISE IN DIE REPUBLIK USBEKISTAN OHNE VISUM

Nach den Rechtsvorschriften der Republik Usbekistan können ausländische Staatsangehörige und Staatenlose mit einem Einreisevisum oder ohne Visum in das Hoheitsgebiet Usbekistans einreisen und es durchqueren, wenn eine visafreie Regelung eingeführt wurde.

1. Auf der Grundlage bilateraler internationaler Verträge und der Parität wurde mit der Republik Aserbaidschan, Georgien, der Republik Armenien, der Republik Belarus, der Republik Kasachstan, der Republik Moldau, der Russischen Föderation, der Ukraine, der Kirgisischen Republik (bis zu 60 Tage) und der Republik Tadschikistan (bis zu 30 Tage) eine bilaterale Visumfreiheit eingeführt.
2. Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen gilt für China, Ungarn, Tadschikistan und Turkmenistan (bis zu 30 Tage), Indien, Korea und Vietnam (bis zu 60 Tage), Brasilien, Lettland, Polen, Rumänien, Singapur, Slowakei, Estland, Kuwait und die Türkei (bis zu 90 Tage). Bürger dieser Länder (mit Ausnahme Indiens), die Inhaber eines Diplomatenpasses sind und als Angestellte der diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen ihrer Länder, die sich auf dem Territorium Usbekistans befinden, akkreditiert sind, sowie ihre Familienangehörigen haben das Recht, ohne Visum einzureisen und sich für die gesamte Dauer ihrer Tätigkeit ohne Visum aufzuhalten.

3. Usbekistan hat gegenüber den anderen 75 Ländern, die nicht in Absatz 1 aufgeführt sind (die Liste ist im Anhang beigefügt) einseitig eine Visumfreiheit für 30 Tage eingeführt.

Die Visumfreiheit gilt für Bürger der oben genannten Länder, Inhaber aller Kategorien von Reisepässen (Diplomaten-, Dienst- und allgemeine Zivilpässe), die die Republik Usbekistan besuchen wollen, unabhängig vom Zweck ihrer Reise. Um in das Land einzureisen, muss eine Person im Besitz eines gültigen nationalen Reisepasses oder eines anderen Ersatzdokuments sein, das bei Reisen ins Ausland verwendet wird und dessen Gültigkeit mindestens 6 Monate nach Ausstellung des Visums betragen muss.
Die 30-Tage- und 60-Tage-Visafreiheit beginnt mit dem Überschreiten der Staatsgrenze Usbekistans und sobald sie ausläuft, muss der ausländische Staatsbürger das Land verlassen.
Wenn es notwendig ist, sich länger als 30 oder 60 Tage in Usbekistan aufzuhalten, muss der ausländische Staatsbürger den zuständigen Behörden Usbekistans die erforderlichen Dokumente vorlegen, damit ihm eine der Kategorien von Einreisevisa Usbekistans ausgestellt werden kann.

4. Ab dem 1. Januar 2020 wird eine visumfreie Regelung für ausländische Staatsbürger eingeführt, die den Aufenthaltsstatus der Vereinigten Arabischen Emirate für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum der Einreise in das Hoheitsgebiet Usbekistans erhalten haben (ausländische Staatsbürger müssen das Original des Aufenthaltsvisums der VAE vorlegen, das zum Zeitpunkt der Einreise in Usbekistan mindestens 90 Tage gültig ist).

5. Ab dem 1. Januar 2020 wurde die Visumfreiheit für die Dauer von 30 Tagen ab dem Datum der Einreise in das Hoheitsgebiet Usbekistans für ausländische Staatsbürger mit einem biometrischen UNO-Pass (PASSPORT – LAISSEZ-PASSER, Farbe ROT) eingeführt.

6. Visumfreie Einreise in die Republik Usbekistan für ausländische Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters und bei Vorliegen eines biometrischen Reisedokuments für die Gültigkeitsdauer des Visumsbegleiters, jedoch nicht länger als 90 Tage ab dem Datum der Einreise.

Die Visumfreiheit gilt nicht für Staatenlose, einschließlich Personen unter 16 Jahren, die sich ständig im Hoheitsgebiet dieser Länder aufhalten.

 

VISUMFREIE REGELUNG FÜR TRANSITREISENDE

Auf den internationalen Flughäfen der Republik Usbekistan gilt eine 5-tägige visumfreie Transitregelung für Bürger aus 54 Ländern (die Liste ist beigefügt), die die Sehenswürdigkeiten Usbekistans besichtigen möchten. Die Passagiere sollten ein Flugticket in ein Drittland erhalten, und die Fluggesellschaft sollte die Grenzbehörden Usbekistans über die Passagiere informieren, die Anspruch auf ein visumfreies Transitvisum haben.

ACHTUNG: Die Praxis zeigt, dass mit Ausnahme von Uzbek Airways nicht alle Fluggesellschaften den Grenzdienst von Usbekistan im Voraus über die Anwesenheit von Transitpassagieren ohne Visum an Bord informieren. In diesen Fällen werden die Passagiere abgeschoben oder müssen ein Ticket für eine andere Strecke kaufen. Um solche Schwierigkeiten für ausländische Staatsbürger, die das Recht auf visumfreien Transit haben, zu vermeiden, wird dringend empfohlen, im Voraus mit der Fluggesellschaft zu klären, ob die Möglichkeit besteht, den Grenzdienst Usbekistans rechtzeitig über Transitpassagiere ohne Visum zu informieren. In Ermangelung eines solchen Dienstes wird ausländischen Bürgern empfohlen, ein elektronisches Visum zu beantragen.

 

VERFAHREN ZUR REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER BÜRGER,
DIE SICH IN USBEKISTAN AUFHALTEN

Bei der Ankunft am Ort des vorübergehenden Aufenthalts müssen sich ausländische Staatsangehörige (einschließlich Staatsangehörige von Ländern mit Visumfreiheit und einem vereinfachten Verfahren zur Erlangung elektronischer Visa) vorübergehend bei den Behörden für innere Angelegenheiten registrieren lassen oder sich bei Unterbringungseinrichtungen und medizinischen Institutionen anmelden.
Der nationale Reisepass wird bei der Ankunft am Bestimmungsort innerhalb von drei Tagen, außer an Feiertagen und Wochenenden, zur vorübergehenden Registrierung vorgelegt.

Am 15. Juli 2018 wurde in Usbekistan die Fernregistrierung von Ausländern und Staatenlosen über das System “Emehmon” emehmon.uz eingeführt.

Ausländische Touristen können sich auf dem Territorium der Republik Usbekistan frei bewegen, mit Ausnahme von Gebieten und Einrichtungen, die für ausländische Bürger gesperrt sind.

Verstöße gegen die Aufenthaltsregeln in der Republik Usbekistan ziehen eine Haftung nach usbekischem Recht nach sich.

WICHTIG!

Bürger Usbekistans und ihre Kinder, die einen ausländischen Pass besitzen und ihre usbekische Staatsbürgerschaft nicht auf der Grundlage eines Präsidialerlasses entzogen oder verloren haben, dürfen Usbekistan nicht auf der Grundlage eines ausländischen Passes besuchen. Sie müssen Usbekistan auf der Grundlage eines gültigen ausländischen und biometrischen Reisepasses oder auf der Grundlage einer Bescheinigung der usbekischen Botschaft in Berlin oder des usbekischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main über die Rückkehr nach Usbekistan besuchen, wenn der Reisepass abgelaufen ist.

 

VERFAHREN FÜR DIE EINREISE IN DIE REPUBLIK USBEKISTAN
MIT EINEM VISUM

In Übereinstimmung mit der usbekischen Gesetzgebung können ausländische Staatsbürger und Staatenlose mit einem Einreisevisum nach Usbekistan einreisen und durch sein Hoheitsgebiet reisen.

Visa werden ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen von den usbekischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Ausland auf der Grundlage der Visumunterstützung und der fernschriftlichen Bestätigung durch das Außenministerium Usbekistans erteilt.

 

1. DIPLOMATISCHES UND OFFIZIELLES VISUM

Inhaber von Diplomaten-/Amts-/Amtspässen und UN-Pässen (UNLP BLAU), die nicht in der Liste der Länder aufgeführt sind, mit denen die Visumfreiheit gilt, können nur auf der Grundlage von Einreisevisa, die von diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen Usbekistans im Ausland auf der Grundlage der Visumunterstützung (Bestätigung des Außenministeriums der Republik Usbekistan) ausgestellt werden, nach Usbekistan einreisen oder innerhalb seines Hoheitsgebiets reisen.

Die Visumunterstützung wird auf der Grundlage des Antrags der einladenden Organisation, des einladenden Unternehmens und der sich ständig oder vorübergehend in Usbekistan aufhaltenden Personen erteilt und dem Außenministerium der Republik Usbekistan vorgelegt.

Um ein Visum zu erhalten, müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose folgende Dokumente bei der Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland auf der Grundlage des Fernschreibens – Bestätigung des Außenministeriums der Republik Usbekistan – einreichen:

– ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren (auszufüllen unter: visa.mfa.uz);

– Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;

– Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);

– eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;

– Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben;
Inhaber von Diplomaten- und UNLP-Pässen sind von Konsular- und anderen Gebühren befreit.

 

2. TOURISTENVISUM

Ausländische Staatsbürger, Staatenlose und andere Personen, die nicht unter die im Abschnitt “Verfahren für die Einreise in die Republik Usbekistan ohne Visum” genannte vereinfachte Regelung fallen und Usbekistan zu touristischen Zwecken besuchen möchten, sollten sich an Reisebürounternehmen wenden, um ein Visum für Usbekistan zu erhalten. Das usbekische Reisebüro reicht die erforderlichen Unterlagen bei der Konsular- und Rechtsabteilung des Außenministeriums der Republik Usbekistan ein. Auf dieser Grundlage sendet die Konsular- und Rechtsabteilung des Außenministeriums ein Fernschreiben an die Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland.

Das Reisebüro teilt dem ausländischen Staatsangehörigen die Telexnummer mit, auf deren Grundlage der ausländische Staatsangehörige der Botschaft die folgenden Unterlagen zur Erlangung eines Touristenvisums vorlegt:

– ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren  (auszufüllen unter: evisa.mfa.uz);

– Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;

– Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);

– eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;

– Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben;

 

3. INVESTITIONSVISUM

Das Investitionsvisum wird für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren für ausländische Staatsbürger und Staatenlose ausgestellt, die in die Wirtschaft der Republik Usbekistan in der Höhe von nicht weniger als 8.500 mal den grundlegenden Schätzwert, der in der Republik Usbekistan zum Zeitpunkt der ausländischen Investitionen festgelegt wurde, in Form des Erwerbs von Anteilen und Interessen von Wirtschaftsgesellschaften sowie der Gründung von Unternehmen mit ausländischen Investitionen investiert haben, und zwar auf Antrag dieser Unternehmen mit der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer, ohne das Territorium der Republik Usbekistan zu verlassen.
Gleichzeitig wird den Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder) des Investors ein Gastvisum “PV-2” für die Gültigkeitsdauer des Visums “INV” mit dem Recht ausgestellt, es zu verlängern, ohne die Republik Usbekistan zu verlassen.

Bürger ausländischer Staaten, einschließlich der Gründer (Teilnehmer) von Unternehmen mit ausländischen Investitionen, die Investitionen in die Organisation auf dem Territorium der Republik Usbekistan getätigt haben Unternehmen für die Produktion von Waren und Dienstleistungen in Höhe von mindestens 3 Millionen US-Dollar, in einem vereinfachten Verfahren wird eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Usbekistan für 10 Jahre ausgestellt.

Ausländische Investoren, die eine Aufenthaltsgenehmigung in der Republik Usbekistan oder ein “Investitionsvisum” haben, sowie ihre Familienangehörigen haben das Recht, medizinische und Bildungsdienstleistungen zu Bedingungen in Anspruch zu nehmen, die für Bürger der Republik Usbekistan festgelegt sind.

 

4. GESCHÄFTSVISUM

Die Liste der Dokumente für Geschäftsvisa für ausländische Bürger:

– ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren (auszufüllen unter: evisa.mfa.uz);

– Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;

– Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);

– eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;

– Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben.

 

5. GASTVISUM

Bei der Absicht, einen ausländischen Staatsbürger auf das Territorium Usbekistans einzuladen, reicht die einladende Person einen Antrag bei der örtlichen Zweigstelle des Innenministeriums der Republik Usbekistan ein, wo eine Mitteilung zur späteren Vorlage durch die einladende Person an die Konsular- und Rechtsabteilung des Außenministeriums der Republik Usbekistan ausgegeben wird. Auf der Grundlage dieser Mitteilung sendet die Konsular- und Rechtsabteilung des Außenministeriums ein Telex an die Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland.

Die einladende Person teilt dem ausländischen Staatsbürger die Telexnummer mit, aufgrund derer der ausländische Staatsbürger der Botschaft die folgenden Dokumente zur Erlangung des Gastvisums vorlegt:

– ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren (auszufüllen unter: evisa.mfa.uz);

– Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;

– Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);

– eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;

– Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben.

 

6. TRANSIT VISA

Um ein Transitvisum zu erhalten, muss ein ausländischer Staatsbürger der Botschaft die folgenden Dokumente vorlegen:

– ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren (auszufüllen unter: evisa.mfa.uz);

– Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;

– Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);

– eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;

– Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben;

– Um ein Transitvisum zu erhalten, müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose auch über ein Visum des Ziellandes und über Reisedokumente mit einem bestätigten Abreisedatum von Usbekistan in das Zielland verfügen.

Das Transitvisum ist bis zu drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig, die Anzahl der Visa – ein- oder zweimal, die Aufenthaltsdauer – bis zu 72 Stunden bei jeder Einreise.

 

7. NEUE VISUMKATEGORIEN

Die folgenden neuen Kategorien (nicht elektronisch) von Einreisevisa wurden für bestimmte Kreise ausländischer Bürger, die Usbekistan besuchen, eingeführt:

– VATANDOSCH – zwei Sommervisa für Einheimische der Republik Usbekistan und ihre Familienangehörigen, mit Einladungen ihrer Verwandten, die Staatsangehörige der Republik Usbekistan sind und ihren ständigen Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Usbekistan haben;

– STUDENTENVISUM – ein einjähriges Visum, das ausländischen Studenten, die an Bildungseinrichtungen auf dem Territorium der Republik Usbekistan studieren, auf Antrag von Bildungseinrichtungen, Ministerien, Abteilungen und Organisationen der Republik Usbekistan, die Bildungseinrichtungen unter ihrer Gerichtsbarkeit haben, ausgestellt wird;

– AKADEMISCHES VISA – Visum von 3 Monaten bis 2 Jahren für ausländische Personen, die in der Republik Usbekistan eine Forschungs- und Lehrtätigkeit ausüben möchten, ausgestellt auf Antrag der Akademie der Wissenschaften der Republik Usbekistan, von Forschungsorganisationen, Hochschuleinrichtungen der Republik Usbekistan, Ministerien oder Abteilungen;

– MEDIZINISCHES VISA – Visum bis zu drei Monaten für ausländische Staatsangehörige, die in die Republik Usbekistan einreisen, um sich auf Einladung der medizinischen Einrichtung behandeln zu lassen;

– PILIGRIM VISA – Pilgervisum, ausgestellt für bis zu drei Monate für ausländische Staatsangehörige auf Antrag des Tourismus und des Ausschusses für religiöse Angelegenheiten des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan zum Studium des kulturhistorischen und religiösen und spirituellen Erbes, der Traditionen Usbekistans.

Ausländische Staatsbürger beantragen bei der Botschaft 10 Arbeitstage im Voraus ein Visum für Usbekistan. Für den Fall, dass ausländische Staatsbürger das Visum in weniger als 10 Tagen beantragen, erhöht sich der Satz der Konsulargebühr um 30 Prozent und in weniger als 3 Tagen um 50 Prozent.

Ein Visum kann verweigert werden, wenn einem ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen die Einreise nach Usbekistan gemäß dem festgelegten Verfahren verweigert wird.

 

VERFAHREN ZUR REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER BÜRGER,
AUFENTHALT IN USBEKISTAN

Bei der Ankunft am Ort des vorübergehenden Aufenthalts müssen sich ausländische Staatsangehörige (einschließlich Staatsangehörige von Ländern mit Visumfreiheit und einem vereinfachten Verfahren zur Erlangung elektronischer Visa) vorübergehend bei den Behörden für innere Angelegenheiten registrieren lassen oder sich bei Unterbringungseinrichtungen und medizinischen Institutionen anmelden.

Der nationale Reisepass wird bei der Ankunft am Bestimmungsort innerhalb von drei Tagen, außer an Feiertagen und Wochenenden, zur vorübergehenden Registrierung vorgelegt.

Am 15. Juli 2018 wurde in Usbekistan die Fernregistrierung von Ausländern und Staatenlosen über das System “Emehmon” emehmon.uz eingeführt.

Ausländische Touristen können sich auf dem Territorium der Republik Usbekistan frei bewegen, mit Ausnahme von Gebieten und Einrichtungen, die für ausländische Bürger gesperrt sind.

Verstöße gegen die Aufenthaltsregeln in der Republik Usbekistan ziehen eine Haftung nach usbekischem Recht nach sich.

WICHTIG!

Bürger Usbekistans und ihre Kinder, die einen ausländischen Pass besitzen und ihre usbekische Staatsbürgerschaft nicht auf der Grundlage eines Präsidialerlasses entzogen oder verloren haben, dürfen Usbekistan nicht auf der Grundlage eines ausländischen Passes besuchen. Sie müssen Usbekistan auf der Grundlage eines gültigen ausländischen und biometrischen Reisepasses oder auf der Grundlage einer von der Botschaft ausgestellten Bescheinigung über die Rückkehr nach Usbekistan besuchen, wenn der Reisepass abgelaufen ist.

 

E-Visa – ELEKTRONISCHES VISUM FÜR DIE REPUBLIK USBEKISTAN

Es wurde ein System zur Ausstellung von elektronischen Einreisevisa für ausländische Staatsangehörige eingeführt und eine Liste der Länder aus 77 Ländern, die elektronische Einreisevisa für Usbekistan erhalten können, wurde genehmigt (die Liste ist im Anhang beigefügt) .

– Einem ausländischen Staatsbürger wird über das System www.e-visa.gov.uz ein elektronisches Einreisevisum für die Einreise und den Aufenthalt in Usbekistan ausgestellt.

– Das elektronische Visum wird ausländischen Staatsbürgern für die Dauer des Aufenthalts auf dem Territorium der Republik Usbekistan bis zu 30 Tagen mit einfacher Einreise erteilt (ab 15. März 2019 – doppelte und mehrfache Einreise).

– Das ausgestellte E-Visum ist ab dem Zeitpunkt seiner Ausstellung 90 Tage lang gültig. Wenn die Gültigkeitsdauer des Visums zum Zeitpunkt der Einreise eines ausländischen Staatsbürgers in das Hoheitsgebiet Usbekistans weniger als 30 Tage beträgt, darf die Aufenthaltsdauer des ausländischen Staatsbürgers auf dem Hoheitsgebiet Usbekistans die Gültigkeitsdauer des elektronischen Visums nicht überschreiten.

– Im Falle einer Diskrepanz zwischen den Angaben im ausgestellten elektronischen Visum und dem Reisedokument, das die Identität des ausländischen Staatsbürgers bescheinigt, wird das elektronische Visum als ungültig betrachtet.

– Um das elektronische Visum zu erhalten, muss der Antrag über das Portal www.e-visa.gov.uz mindestens drei Arbeitstage vor dem geplanten Ankunftsdatum in Usbekistan gestellt werden. Das elektronische Visum wird innerhalb von zwei Arbeitstagen ausgestellt, wobei der Tag der Antragstellung nicht mitgerechnet wird.

– Wird das ausgestellte elektronische Visum an die E-Mail des Antragstellers geschickt;

– Die Höhe der Konsulargebühr für die Bearbeitung und Ausstellung eines elektronischen Einreisevisums beträgt 20 EUR. Die Bezahlung für das elektronische Visum kann online über internationale Zahlungssysteme erfolgen. Im Falle der Verweigerung der Ausstellung eines elektronischen Visums wird die Visumgebühr nicht zurückerstattet;

– Das elektronische Visum nicht auf den Reisepass geklebt wird. Ein ausländischer Staatsbürger muss ein elektronisches Visum in gedruckter Form vorlegen, wenn er eine Passkontrollstelle auf der anderen Seite der Grenze passiert.

Es ist zu beachten, dass das elektronische Einreisevisum nur für Bürger ausländischer Staaten ausgestellt wird und nicht für Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern.

Außerdem wurden ab dem 15. März 2019 die folgenden Vielfachen von E-Einreisevisa mit den entsprechenden Konsulargebühren mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen eingeführt:

– elektronisches Visum für die doppelte Einreise – 35 Euro;
– elektronisches Mehrfachvisum – 50 Euro;
– elektronisches Gruppenvisum – 20 EUR pro Person.

 

VERFAHREN ZUR REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER BÜRGER,
AUFENTHALT IN USBEKISTAN

Bei der Ankunft am Ort des vorübergehenden Aufenthalts müssen sich ausländische Staatsangehörige (einschließlich Staatsangehörige von Ländern mit Visumfreiheit und einem vereinfachten Verfahren zur Erlangung elektronischer Visa) vorübergehend bei den Behörden für innere Angelegenheiten registrieren lassen oder sich bei Unterbringungseinrichtungen und medizinischen Institutionen anmelden.

Der nationale Reisepass wird bei der Ankunft am Bestimmungsort innerhalb von drei Tagen, außer an Feiertagen und Wochenenden, zur vorübergehenden Registrierung vorgelegt.

Am 15. Juli 2018 wurde in Usbekistan die Fernregistrierung von Ausländern und Staatenlosen über das System “Emehmon” (emehmon.uz) eingeführt.

Ausländische Touristen können sich auf dem Territorium der Republik Usbekistan frei bewegen, mit Ausnahme von Gebieten und Einrichtungen, die für ausländische Bürger gesperrt sind.

Verstöße gegen die Aufenthaltsregeln in der Republik Usbekistan ziehen eine Haftung nach usbekischem Recht nach sich.
WICHTIG!

Bürger Usbekistans und ihre Kinder, die einen ausländischen Pass besitzen und ihre usbekische Staatsbürgerschaft nicht auf der Grundlage eines Präsidialerlasses entzogen oder verloren haben, dürfen Usbekistan nicht auf der Grundlage eines ausländischen Passes besuchen. Sie müssen Usbekistan auf der Grundlage eines gültigen ausländischen und biometrischen Reisepasses oder auf der Grundlage einer Bescheinigung der usbekischen Botschaft in Berlin oder des usbekischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main über die Rückkehr nach Usbekistan besuchen, wenn der Reisepass abgelaufen ist.

 

TARIFE DER KONSULARGEBÜHREN FÜR DIE VISABEARBEITUNG
IN DER REPUBLIK USBEKISTAN

Die Rechtsvorschriften der Republik Usbekistan sehen folgende Konsulargebühren für die Bearbeitung und Erteilung von Visa vor:

1. Konsulargebühr für Touristenvisum.
(mit Ausnahme der Länder, mit denen separate Abkommen bestehen, die unten aufgeführt sind):

a) Einfaches Einreisevisum bis zu 30 Tagen – 65 EUR.
b) Visum für mehrfache Einreise bis zu 30 Tagen – 85 EUR.

2. Gruppen-Touristenvisum (mindestens 5 Personen, ausgenommen Kinder unter 16 Jahren):

a) einfaches Einreisevisum bis zu 15 Tagen – 15 Euro. pro Person + 10 Euro für Gruppen.
b) Einfaches Einreisevisum bis zu 30 Tagen – 25 Euro. pro Person + 10 Euro für die Gruppe.

3. Konsulargebühr für andere TYP-Visa.
(mit Ausnahme der Länder, mit denen es separate Abkommen gibt, sind unten aufgeführt):

a) Für Visa zur einmaligen Einreise:
– bis zu 7 Tagen – 65 Euro;
– bis zu 15 Tagen – 75 Euro;
– bis zu 30 Tage – 85 Euro;
– bis zu 3 Monaten – 105 Euro;
– bis zu 6 Monaten – 145 Euro;
– bis zu 1 Jahr – 185 Euro.

Hinweis: Für jede weitere Vielzahl von Visa erhöht sich der Zollsatz um 10 Euro.

b) Für Visa für die mehrfache Einreise:
– bis zu 6 Monaten – 175 Euro;
– bis zu einem Jahr – 275 Euro;
– bis zu zwei Jahren – 325 Euro;
– bis zu drei Jahren – 375 Euro.

c) Für Transitvisa:
– bis zu 72 Stunden – 65 Euro;
– für zwei Transitvisa: 75 Euro.

Ausländische Staatsbürger beantragen bei der Botschaft innerhalb von 10 Arbeitstagen ein Visum für Usbekistan. Für den Fall, dass ausländische Staatsbürger ein Visum in weniger als 10 Tagen beantragen, wird der Konsulargebührensatz um 30% und in weniger als 3 Tagen um 50% erhöht.

 

VISUMVERFAHREN MIT BESTIMMTEN STAATEN

Japan, USA, Kirgisistan, Tadschikistan und Turkmenistan

1. Visum für japanische Staatsbürger.
Usbekistan und Japan stellen Visa auf gegenseitiger Basis ohne Konsulargebühren aus.

2. Visum für Bürger der USA.
– US-Bürger, einschließlich Kinder, zahlen für ein Visum für einen beliebigen Zeitraum von 185 Euro, wenn die dringende Visum – 278 Euro.

3. Visum für Bürger Kirgisistans.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 6 Monaten 35 Euro.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 1 Jahr 45 Euro.

4. Visum für Bürger Tadschikistans.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 6 Monaten 35 Euro.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 1 Jahr 45 Euro.

5. Visum für Bürger Turkmenistans.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 10 Tagen – 51 Euro.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 20 Tagen – 61 Euro.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 1 Monat – 71 Euro.
– Für jeden weiteren Monat – 40 Euro.

– Mehrfacheinreisevisum bis zu 1 Monat – 71 Euro.
– für jeden weiteren Monat – 40 Euro.

– Transitvisum – 61 Euro.

Ausländische Staatsbürger beantragen bei der Botschaft ein Visum für Usbekistan für 10 Arbeitstage. Für den Fall, dass ausländische Staatsbürger ein Visum in weniger als 10 Tagen beantragen, wird der Konsulargebührensatz um 30% und in weniger als 3 Tagen um 50% erhöht.

 

VISUM FÜR AFGHANISCHE STAATSBÜRGER ODER
STAATSANGEHÖRIGE AFGHANISTANS

In letzter Zeit gab es viele Fälle, in denen afghanische Staatsangehörige oder gebürtige Afghanen einen Antrag auf Einreise nach Usbekistan gestellt haben. Der Abschnitt „Visafragen“ enthält ausführliche Informationen. Aufgrund der großen Anzahl von Anfragen möchten wir Sie jedoch über Folgendes informieren:

– Staatsbürger Afghanistans oder Afghanen, die in Afghanistan geboren wurden, aber mittlerweile über Reisedokumente europäischer Länder verfügen und in Deutschland wohnen, müssen für die Einreise nach Usbekistan ein Visum beantragen;

– Wenn der Zweck der Reise Tourismus ist, müssen Sie sich in diesem Fall an Reiseunternehmen in Usbekistan wenden. Das Reiseunternehmen bereitet alle notwendigen Dokumente für ein Visum vor und reicht sie beim Außenministerium Usbekistans ein. Anschließend informiert das Reiseunternehmen den Touristen nach Erhalt einer Antwort des Außenministeriums und teilt ihm eine Telexnummer mit. Nach Erhalt der Telexnummer kann der Tourist telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Generalkonsulat aufnehmen;

– Wenn der Zweck der Reise eine Gastreise ist, müssen Sie in diesem Fall Ihre Bekannten kontaktieren, die Sie nach Usbekistan einladen. Diese beantragen bei der Hauptabteilung für Migration und Staatsbürgerschaftsregistrierung des Innenministeriums der Republik Usbekistan eine Einladung auf Ihren Namen. Die Einladung wird beim usbekischen Außenministerium zur Beantragung eines Visums eingereicht. Nach Erhalt der Antwort des Außenministeriums wird Ihnen eine Telexnummer zugesandt. Nachdem Sie die Telexnummer erhalten haben, können Sie das Generalkonsulat telefonisch oder per E-Mail kontaktieren;

– Wenn der Zweck der Reise geschäftlich ist, müssen Sie sich an Ihre Partner wenden, die Sie nach Usbekistan einladen. Das einladende Unternehmen stellt einen Antrag auf ein Visum beim usbekischen Außenministerium. Nach Erhalt der Antwort des Außenministeriums wird dem afghanischen Staatsbürger eine Telexnummer übermittelt. Nach Erhalt der Telexnummer können Sie das Generalkonsulat per Telefon oder E-Mail kontaktieren.

Nach Erhalt eines positiven Bescheids des Generalkonsulats muss der Antragsteller die folgenden Dokumente vorbereiten, um ein Visum für Usbekistan zu erhalten:

1. Ausgefülltes und ausgedrucktes Visumantragsformular in zweifacher Ausfertigung (auszufüllen unter: evisa.mfa.uz);

2. Foto von 3,5 x 4,5 cm (2 Stück), das auf das Bewerbungsformular geklebt wird;

3. Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);

4. Kopie der Banküberweisung über die Zahlung der Konsulargebühr nach dem festgelegten Tarif;

5. Original-Reisepass (der Pass muss in gutem Zustand sein, darf nicht zerrissen oder beschädigt sein) und muss mindestens eine leere Seite für die Beantragung des Visums aufweisen; er muss noch mindestens drei Monate ab dem Datum der Einreise in das Hoheitsgebiet Usbekistans gültig sein;

6. Elektronische Warteschlange für den Empfang im Generalkonsulat unter folgendem Link: Elektronische Terminbuchung.