Für DEUTSCHE Staatsangehörige, die bis zu 30 Tage nach Usbekistan reisen, ist ab dem 15. Januar 2019 kein Einreisevisum erforderlich. Gleichzeitig wird für Bürger der folgenden Länder bis zum 30. Februar ab dem 1. Februar 2019 eine visafreie Regelung eingeführt:
Australien, Österreich, Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Vatikan, Luxemburg, Ungarn, Brunei Darussalam, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kanada, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Belgien, Dänemark, Spanien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Lettland, Litauen, Mongolei, Neuseeland, Portugal, Bulgarien, Republik Zypern, Malta, Polen, San Marino, Serbien, Slowenien, Kroatien, Chile, Rumänien, Slowakei, Großbritannien, Brasilien, Finnland, Montenegro, Tschechische Republik, Schweiz und Estland.
Darüber hinaus können sich Staatsbürger folgender Staaten bis zu 30 Tage ohne Visum in Usbekistan aufhalten: Israel, Indonesien, Südkorea, Malaysia, Singapur, die Türkei und Japan.
Die Bürger anderer Länder brauchen das Visum und müssen folgende Regeln halten:
die Dauer für die Überprüfung und die Bearbeitung der Visaanträge kann von 3 Werktagen betragen.
Unvollständig oder falsch ausgefüllte Visaanträge sowie unvollständige Visaunterlagen werden nicht bearbeitet.
Beim Versand von Unterlagen per Post ist der Postweg (bis zu ca. 1 Wochen) zu berücksichtigen. Das Generalkonsulat haftet nicht für die Übersendung per Post.
Für die Erteilung von Visa für die Einreise nach Usbekistan sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Für Geschäftsreisen:
- Reisepass und Kopien der ersten zwei Seiten
- Einladung einer juristischen Person mit Sitz in Usbekistan.
- ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild (Nur online Visaanträge werden akzeptiert. Bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und den Antrag vollständig ausfüllen.
- Überweisungsbeleg mit Bankstempel oder Kontoauszug (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert). Bankverbindung vom Generalkonsulat:
Nassauische Sparkasse
Frankfurt am Main
Kontonummer 141055100
BLZ 51050015
IBAN DE08510500150141055100
BIC NASSDE55XXX - ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreiben)
2. Für Dienstreisen:
- Reisepass und Kopien der ersten zwei Seiten
- eine Einladung einer juristischen Person oder Staatliche Behörden mit Sitz in Usbekistan;
- ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild (Nur online Visaanträge werden akzeptiert. Bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und den Antrag vollständig ausfüllen. Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet.)
- Überweisungsbeleg mit Bankstempel oder Kontoauszug (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert). Bankverbindung vom Generalkonsulat:
Nassauische Sparkasse
Frankfurt am Main
Kontonummer 141055100
BLZ 51050015
IBAN DE08510500150141055100
BIC NASSDE55XXX - ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreiben)
Konsulargebühren:
Gebühren für Visa für die einmalige Einreise:
bis 7 Tage – € 60
bis 15 Tage – € 70
bis 30 Tage – € 80
bis 3 Monate – € 120
bis 6 Monate – € 170 (mehrmalige Einreise)
bis 1 Jahr – € 270 (mehrmalige Einreise)
Es können Visa für die einmalige oder mehrmalige Einreise nach Usbekistan beantragt werden. Die Gebühren für Visa für die mehrmalige Einreise erhöhen sich jeweils um €10 für jede weitere Einreise.
3. Touristenvisa:
- Reisepass und Kopien der ersten zwei Seiten
- ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild (Nur online Visaanträge werden akzeptiert. Bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und den Antrag vollständig ausfüllen. Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet.)
- eine Einladung eines Reiseunternehmens mit Sitz in Usbekistan;
- Überweisungsbeleg mit Bankstempel oder Kontoauszug (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert). Bankverbindung vom Generalkonsulat:
Nassauische Sparkasse
Frankfurt am Main
Kontonummer 141055100
BLZ 51050015
IBAN DE08510500150141055100
BIC NASSDE55XXX - ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreiben).
Touristenvisa dürfen nur für max. 30 Tage während eines Kalendermonats beantragt werden.
Gebühren für Visa für die einmalige Einreise:
bis 30 Tage – € 60
Visa für mehrmalige Einreise bis 1 Monat: € 80
Bei einfachen Visa erhöhen sich die Gebühren für jede weitere Einreise um jeweils €10
(Beispiel: Visa mit zweimaliger Einreise: € 60 + € 10, = € 70)
Achtung !
Die Kinder unter 16 brauchen kein Visum, wenn die Erziehungsberechtigte entsprechendes Visum oder Genehmigung für die Reise nach Usbekistzan hat.
Kinder von usbekischen Staatsangehörigen, die im Ausland mit ausländischen Staatsangehörigen verheiratet sind, sind unter Zusage von anderen Elternteil mit eigener usbekischen Pass zubesitzen.Für diese Kinder sind usbekische Geburtsurkunden zu beantragen oder die von einer ausländischen Behörde ausgestellten Geburtsurkunden im Generalkonsulat zu beglaubigen.
Achtung!
Die falsch bezahlten Gelder für Visen dürfen bis Ende des Finanzjahres mit entsprechendem Schreiben (schriftlich per Post) zurückgegeben werden! Das Generalkonsulat kann nicht die Beträge, die in anderem Finanzjahr bezahl wurde, zurückstellen!
Gruppenvisa
Gruppenvisa dürfen nur als Touristenvisa und für Gruppen ab 5 Personen beantragt werden.
Für Gruppenvisa sind folgende Unterlagen erforderlich:
– ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Foto und Kopie der ersten zwei Seiten vom Reisepass (kein Original-Pass!) aller einzelnen Reisenden.
– eine Liste der Gruppenmitglieder mit Passangaben (Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Beruf und Adresse) in fünffacher Ausfertigung mit genauere Angaben über die Reiseroute der Gruppe (Siehe Muster).
Die Prüfung von Anträgen für Gruppenvisa erfolgt innerhalb von max. 10 Tagen. Das Gruppenvisum wird mit einer Gruppenliste auf den Namen des Gruppenleiters (Tourguide), dessen Name in der Liste zuerst aufgeführt ist, ausgestellt. Die Gruppenliste berechtigt die Gruppe zur Einreise nach Usbekistan. Eine Aufteilung der Gruppe in mehrere kleine Gruppen und die Weiterreise auf getrennten Reiserouten sind verboten. Jedem Mitglied der Gruppe ist vor der Einreise nach Usbekistan eine Kopie des Gruppenvisums von Reiseveranstalter auszuhändigen.
Gebühren für Gruppenvisa:
bis 15 Tage – € 15,00 pro Gruppenmitglied
bis 30 Tage – € 25,00 pro Gruppenmitglied
zusätzlich € 20,00 pro Gruppe für die konsularische Bearbeitung des Visaantrags.
Es können Visa für die einmalige oder mehrmalige Einreise nach Usbekistan beantragt werden. Die Gebühren für Visa für die mehrmalige Einreise erhöhen sich jeweils um 10,– € für jede weitere Einreise.
Bei der Expressbearbeitung erhöht sich die Visagebühren bis zu 50%.