Wir heissen Sie herzlich willkommen auf der Homepage vom Generalkonsulat der Republik Usbekistan in Frankfurt am Main!
Zu unserem Konsularbezirk gehören die Bundesländer Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrein-Westfalien und Saarland.
Unsere wichtigste Aufgabe ist die konsularische Betreuung sowohl usbekischer als auch deutscher Staatsangehöriger, die in unserem Konsularbezirk wohnen. Daneben hinaus fördert das Generalkonsulat die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen den Vertreter der Republik Usbekistan und Bundesrepublik Usbekistan.
Unsere Adresse:
Fax: 069/915 01 11 15
E-mail: frankfurt@gk-usbekistan.de
Website: www.gk-usbekistan.de
Unsere Bankverbindung:
AN DIE BESUCHER DES GENERALKONSULATS DER REPUBLIK USBEKISTAN IN FRANKFURT AM MAIN
Einen Termin für konsularische und notarielle Dienstleistungen im Generalkonsulat finden Sie auf der Startseite der Website.
Wir bitten Sie, die folgenden Zulassungsbedingungen sorgfältig zu lesen:
Der Empfang für konsularische und notarielle Dienstleistungen (mit Ausnahme der Ausstellung eines fertigen Reisepasses) erfolgt nur zu den vereinbarten Terminen (über das elektronische System).
Begleitpersonen sind in der Empfangshalle nicht zugelassen.
Der Einlass der Bürger in die Empfangshalle erfolgt ausschließlich zu den festgelegten Zeiten.
Für die Erbringung konsularischer oder notarieller Dienstleistungen muss der Antragsteller Anträge und andere Dokumente sowie Kopien davon vorlegen, die in den normativen Rechtsakten zur Regelung der Beziehungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung vorgesehen sind. Das Fehlen eines relevanten Dokuments, ein falsch oder unvollständig ausgefülltes Antragsformular ist ein Grund für die Verweigerung der Annahme von Dokumenten.
Vor dem Besuch des Generalkonsulats sollten sich die Besucher sorgfältig mit den Informationen über das Verfahren zur Erbringung konsularischer und notarieller Dienstleistungen vertraut machen, die auf der Website des Generalkonsulats “Konsularische Angelegenheiten” zu finden sind, und die Dokumente und erforderlichen Anträge mit Hilfe spezieller interaktiver Dienste vorbereiten.
Donnerstags, samstags und sonntags sowie an Feiertage findet kein Empfang für konsularische Angelegenheiten statt.
Die telefonische Beratung ist auch während der Bürozeiten und -tage möglich. In diesem Fall senden Sie Ihre Fragen bitte per E-Mail, auf die Sie innerhalb kurzer Zeit eine schriftliche Antwort erhalten.
Bitte beachten Sie auch, dass das Generalkonsulat im Falle einer Bewerbung auf dem Postweg nicht für den Versand der Dokumente verantwortlich ist und die anfallenden Kosten nicht übernimmt.
Feiertage der Republik Usbekistan:
1. Januar – Neujahr
8. März – Internationaler Frauentag
21. März – Navruz
9. Mai – Gedenk- und Ehrentag
1. September – Unabhängigkeitstag der Republik Usbekistan
8. Dezember – Tag der Verfassung der Republik Usbekistan
Eid al-Fitr (nach Mondkalender)
Eid al-Adha (nach Mondkalender, 18. Juni 2024)
Das Generalkonsulat ist an gesetzlichen Feiertagen nicht geöffnet.