Von deutschen Behörden erstellte Urkunden werden von den Behörden und juristischen Personen der Republik Usbekistan erst nach Beglaubigung durch das Generalkonsulat der Republik Usbekistan in Frankfurt am Main bearbeitet. Dieser konsularische Service wird durch die Deutsche Post durchgeführt, es ist nicht notwendig, einen Termin zu nehmen und sich an das Generalkonsulat zu wenden.
Je nach Art des Dokuments muss dieses vor der Einreichung beim Generalkonsulat von folgenden Institutionen und Stellen in Deutschland beglaubigt werden:
I. Regierungspräsidium oder Landgericht
oder
II. Industrie- und Handelskammer (IHK)
(nur für Geschäftsdokumente).
Um ein Dokument zu legalisieren, müssen Sie die folgenden Dokumente an das Generalkonsulat senden:
– das Originaldokument;
– ein ausgefülltes Antragsformular;
– Kopie des gültigen Reisepasses
– eine Kopie des Zahlungsbelegs;
– einen frankierten Umschlag mit Absenderadresse.
Dokumente, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden vom Generalkonsulat nicht beglaubigt oder bearbeitet.
Legalisierungsgebühr für für usbekische Staatsbürger – 25 Euro / für deutsche Staatsbürger – 65 Euro (Standesamtsdokumente, Berufserfahrung, Ausbildung (falls bilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und Bildungsnachweisen bestehen)).
Legalisierungsgebühr für usbekische Staatsbürger – 35 Euro / deutsche Staatsbürger – 115 Euro (Vollmacht für Vermögensverwaltung, Finanz- und andere Transaktionen sowie Legalisierung von Rechnungen, Zertifikaten, Frachtbriefen, Rechnungen und Zertifikaten).
Legalisierungsgebühr – 115 Euro (nur für Geschäftsdokumente).
Das Bankkonto ist auf der Website des Generalkonsulats aufgeführt.
Das Generalkonsulat ist nicht verantwortlich für die Zustellung von Dokumenten per Post, sowie die Kosten für alle Portokosten!!!
SEHR WICHTIG!!!
Falsch oder irrtümlich überwiesene Beträge NICHT RÜCKERSTATTEN!
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, vor jeder Zahlung die Bedingungen bestimmter konsularischer Dienstleistungen sorgfältig zu lesen.