BEKANNTMACHUNG

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

Anlässlich des 35. Jahrestages der staatlichen Unabhängigkeit der Republik Usbekistan möchten wir Sie darüber informieren, dass gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan der Montag, 31. August 2026, unabhängig von der Dauer der Arbeitswoche als zusätzlicher arbeitsfreier Tag festgelegt wurde.

Der Dienstag, 1. September 2026, ist der Tag der staatlichen Unabhängigkeit der Republik Usbekistan und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein gesetzlicher Feiertag und arbeitsfreier Tag.

Aus diesem Anlass findet im Generalkonsulat der Republik Usbekistan in Frankfurt am Main am 31. August und 1. September 2026 kein Publikumsverkehr statt.

📌 Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Information bei der Planung ihres Besuchs zu berücksichtigen und an den genannten Tagen von einem Besuch des Generalkonsulats abzusehen.

Der Publikumsverkehr und die Erbringung konsularischer Dienstleistungen werden ab dem 2. September 2026 zu den üblichen Zeiten und nach den geltenden Verfahren wieder aufgenommen.