Usbekistan trat der Kapstadt-Konvention und dem dazugehörigen Protokoll zur Luftfahrtausrüstung bei

Usbekistan trat der Kapstadt-Konvention und dem dazugehörigen Protokoll zur Luftfahrtausrüstung bei

Die Kapstadt-Konvention ist ein wichtiger Marktvorsprung auf dem Gebiet des internationalen Luftverkehrsrechtes. Sie beinhaltet eine internationale Garantie und ist ein einzigartiges Mittel zum Schutz der Gläubiger und Vermieter von Flugzeugen, Flugzeugtriebwerken und Hubschraubern. Derzeit sind 73 Staaten Mitglied der Konvention, darunter Großbritannien, Deutschland, Italien, China, die USA, die Türkei, die Schweiz, Russland, Kasachstan, Tadschikistan und andere. Mit der Unterzeichnung des Gesetzes über den Beitritt der Republik Usbekistan zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung (Kapstadt-Konvention) und zu dem Protokoll über Luftfahrtausrüstung (Luftfahrtprotokoll), am 28. Dezember 2017 wurde Usbekistan auch ein Mitgliedsland der Konvention. Zuvor wurde das Gesetz am 6. Dezember 2017 vom Unterhaus des usbekischen Parlaments verabschiedet und am 20. Dezember 2017 vom Senat des Oliy Majlis genehmigt.

Das Übereinkommen sieht die Einrichtung eines internationalen Registers vor, der einheitliche Bestimmungen über die Begründung und die Wirkungen eines internationalen Sicherungsrechts an beweglicher Ausrüstung bestimmter Kategorien beinhaltet.

Dementsprechend werden Verträge, die von usbekischen Unternehmen zum Erwerb von Flugzeugausrüstung geschlossen werden, zum einen in dieses internationale Register eingetragen, zum anderen erhalten sie eine internationale Garantie, die die Finanzierung von teurer Luftrüstung erleichtert und die Risiken von Leasing- und Kreditgeschäften reduziert.

Darüber hinaus soll das durch das Übereinkommen und das Protokoll eingeführte internationale System das Risiko von Gläubigern und folglich die Kosten von Krediten reduzieren, was wiederum die Möglichkeit erhöht, Finanzierungsmittel für den Erwerb und den Betrieb von Luftfahrttechnik (Flugzeugen und Triebwerken) für Unternehmen in Entwicklungsländern zu erhalten.

Es ist erwähnenswert, dass das Gesetz über den Beitritt Usbekistans zu der Konvention und dem dazugehörigen Protokoll fünf Erklärungen der usbekischen Regierung enthält, die im Hinblick auf die internationale Erfahrung der Mitgliedstaaten des Übereinkommens von Kapstadt gemacht wurden.

Es ist ergänzend zu bemerken, dass der Beitritt Usbekistans zur Kapstadt-Konvention und die Anwendung deren Normen dem Land ermöglichen, durch die Gewährung von Vorzugskonditionen und den entsprechenden zusätzlichen Ermäßigungen das System der Finanzierung teurer Luftfahrtausrüstungen und Luftfahrtobjekte zu erleichtern.