Dokumente, die von den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurden und zur Vorlage im Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan bestimmt sind, unterliegen der konsularischen Legalisation durch das Generalkonsulat.
Diese konsularische Dienstleistung wird auf dem Postweg erbracht. Eine vorherige Terminvereinbarung und ein persönliches Erscheinen im Generalkonsulat sind nicht erforderlich.
Je nach Art des Dokuments muss dieses vor der Einreichung beim Generalkonsulat von folgenden Einrichtungen und Behörden in Deutschland beglaubigt werden:
I. Regierungspräsidium oder Landgericht;
oder
II. Industrie- und Handelskammer (IHK) – ausschließlich für Geschäfts- bzw. Handelsdokumente.
Für die Legalisation eines Dokuments sind folgende Unterlagen an das Generalkonsulat zu übersenden:
– das Originaldokument;
– das ausgefüllte Antragsformular;
– eine Kopie des gültigen Reisepasses (für natürliche Personen);
– eine Kopie des Zahlungsbelegs (Zahlungsbestätigung);
– ein ausreichend frankierter Rückumschlag mit Angabe der Rücksendeadresse.
Dokumente, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen, werden vom Generalkonsulat nicht legalisiert und nicht zur Bearbeitung angenommen.
Höhe der konsularischen Gebühr
Für Staatsangehörige der Republik Usbekistan – 25 Euro / für deutsche Staatsangehörige – 65 Euro
(für Personenstandsurkunden, Nachweise über Berufserfahrung bzw. Beschäftigungszeiten sowie Bildungsnachweise, sofern bilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und Bildungsnachweisen bestehen).
Für Staatsangehörige der Republik Usbekistan – 35 Euro / für deutsche Staatsangehörige – 115 Euro
(für Vollmachten zur Vermögensverwaltung und zur Durchführung finanzieller und sonstiger Rechtsgeschäfte sowie für die Legalisation von Rechnungen, Zertifikaten, Konnossementen, Bescheinigungen und anderen Dokumenten).
Konsularische Gebühr für die Legalisation – 115 Euro
(ausschließlich für Geschäfts- bzw. Handelsdokumente).
Die Bankverbindung ist auf der Website des Generalkonsulats angegeben.
Das Generalkonsulat übernimmt keine Verantwortung für die Zustellung der Dokumente auf dem Postweg sowie für die damit verbundenen Versandkosten.
Wir bitten Sie, sich vor jeder Zahlung sorgfältig über die Voraussetzungen und Bedingungen der jeweiligen konsularischen Dienstleistung zu informieren.