Usbekistan: Die Stimmabgabe für die Wahlen hat begonnen

Usbekistan: Die Stimmabgabe für die Wahlen hat begonnen

 

In Usbekistan haben heute, am 27. Oktober 2024, um 08:00 Uhr die Wahlen der Abgeordneten der gesetzgebenden Kammer Oliy Majlis (Parlament) und der Gemeinderäte begonnen.

Gemäß der Verfassung haben die Bürger der Republik Usbekistan das Recht, Vertreter in die Organe der Staatsgewalt zu wählen und gewählt zu werden.

Jeder Wähler hat eine Stimme. Das Wahlrecht, die Gleichheit und die Meinungsfreiheit sind gesetzlich garantiert.

Heute nehmen Einwohner Usbekistans und Bürger, die zum Arbeiten oder Studieren in anderen Ländern leben, ihr verfassungsmäßiges Wahlrecht wahr.

Gemäß Artikel 51 des Wahlgesetzes findet die Wahl am Wahltag von 8:00 bis 20:00 Uhr statt.

Die Stimmabgabe in den Wahllokalen, die in diplomatischen und anderen Vertretungen der Republik Usbekistan im Ausland eingerichtet wurden, findet am Wahltag von 8:00 bis 20:00 Uhr Ortszeit statt.

Wahlberechtigt sind Bürger der Republik Usbekistan, die vor oder am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Laut der Zentralen Wahlkommission waren bei dieser Wahl 19 Millionen 944 Tausend 859 Wähler registriert.

Mehr als zehntausend Wahllokale stehen den Bürgern zur Stimmabgabe zur Verfügung.

Wichtig ist, dass Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit während der Wahlen, zum Schutz der Wahlbezirke und -bezirke vor Notfällen und zum Brandschutz, zur unterbrechungsfreien Stromversorgung der Gebäude, in denen sich die Wahlkommissionen befinden, und zur Lösung anderer organisatorischer Probleme ergriffen wurden.

Jeder Wähler übt sein verfassungsmäßiges Recht aus und stimmt für die Zukunft, indem er an einem wichtigen politischen Prozess teilnimmt.