In Usbekistan wurde das System zur Registrierung und Erteilung von elektronischen Visa eingeführt (e-visa.gov.uz)

In Usbekistan wurde das System zur Registrierung und Erteilung von elektronischen Visa eingeführt (e-visa.gov.uz)

Ab dem 15. Juli 2018 wird durch Beschluss des Präsidenten der Republik Usbekistan „Über die weiteren Maßnahmen zur Optimierung der Einreise von Ausländern in die Republik Usbekistan“ ein System zur Beantragung und Erteilung von elektronischen Einreisevisa für touristische Zwecke eingeführt.

Entsprechend der Bestimmung über das E-Visum der Republik Usbekistan ist im E-Visa System die Abschaffung der Pflichtanmeldung der ausländischen Staatsangehörige bei den diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen der Republik Usbekistan im Ausland für die Beantragung eines Einreisevisums vorgesehen.

Ein e-Visum für einen ausländischen Staatsbürger wird für bis zu 30 Tagen zur einmaligen Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan erteilt.
Das erteilte e-Visum ist 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Die Bearbeitungsfrist für e-Visa beträgt zwei Arbeitstage mit Ausnahme des Tages, an dem der Antrag eingereicht wurde. Das erteilte Visum wird an die E-Mail-Adresse des ausländischen Staatsangehörigen geschickt, die bei der Beantragung auf dem offiziellen Web-Portal des „e-visa.gov.uz“ angegeben wurde.

Der Antrag auf ein e-Visum muss mindestens binnen drei Arbeitstagen vor dem geplanten Reisedatum in die Republik Usbekistan gestellt werden.

Die konsularische Bearbeitungsgebühr für die Erteilung eines Visums beträgt 20 USD. Die Zahlung erfolgt elektronisch über internationale Zahlungssysteme.

Im Falle der Verweigerung des Visums wird die Gebühr nicht rückerstattet.

Ein e-Visum wird nicht in einem Reisedokument (Reisepass) des ausländischen Antragstellers aufgeklebt. Bei dem Grenzübergang hat die/der ausländische Staatsangehörige ein gültiges e-Visum in einer Papier- oder elektronischen Form vorzuzeigen.